Notarkammer Frankfurt am Main
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Telefon 069 247453260

Wir über uns

Die Notarkammer Frankfurt am Main besteht seit 1961 und ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie untersteht der Staatsaufsicht des Hessischen Ministeriums der Justiz. In Hessen gibt es zwei Notarkammern im Oberlandesgerichtsbezirk Frankfurt am Main. Die Notarkammer Kassel, für die Landgerichtsbezirke Kassel, Fulda und Marburg sowie die Notarkammer Frankfurt am Main, die die Bezirke der Landgerichte Darmstadt, Frankfurt am Main, Gießen, Hanau, Limburg und Wiesbaden betreut.

Alle Notarinnen und Notare im Kammerbezirk der Notarkammer Frankfurt am Main sind kraft Gesetzes Mitglieder der Notarkammer Frankfurt am Main.

Die Notarkammer Frankfurt am Main unterhält eine ständige Geschäftsstelle unter der Leitung ihres Geschäftsführers. Sie wird durch ihren Vorstand vertreten. Die Mitglieder des Vorstandes werden von der Kammerversammlung auf vier Jahre gewählt. Der Vorstand wiederum wählt sein Präsidium das zur Zeit aus dem Präsidenten, drei Vizepräsidenten, dem Schatzmeister und dem Schriftführer besteht.
 
Geschäftsordnung der Notarkammer Frankfurt
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Satzung der Notarkammer Frankfurt
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Aufgaben der Notarkammer

Die Aufgaben der Notarkammer sind gesetzlich festgelegt (§ 67 BNotO).

Die Notarkammer vertritt alle in ihr zusammengeschlossenen Notare. Sie hat über Ehre und Ansehen ihrer Mitglieder zu wachen, die Aufsichtsbehörden bei ihrer Tätigkeit zu unterstützen, die Pflege des Notariatsrechts zu fördern und für eine gewissenhafte und lautere Berufsausübung der Notare zu sorgen.

Um diesen Aufgaben gerecht zu werden, unterstützt die Notarkammer ihre Mitglieder umfassend durch die Versendung von Rundschreiben, die Beantwortung von Anfragen und die Bereithaltung von Versicherungsverträgen. Gemeinsam mit den anderen deutschen Notarkammern unterhält die Notarkammer Frankfurt am Main das Deutsche Notarinstitut in Würzburg, das sämtlichen deutschen Notarinnen und Notaren wissenschaftlich fundierten Rat zur Unterstützung der notariellen Tätigkeit erteilt.

In besonderer Weise fühlt sich die Notarkammer den Rechtsuchenden verpflichtet. Sie bearbeitet Beschwerden von Beteiligten, die mit der Arbeit des Notars nicht einverstanden sind. In diesen Fällen versucht die Kammer vor allem zwischen den Beschwerdeführern und den betroffenen Notaren zu vermitteln.

Die Notarkammer gibt auch allgemeine Auskünfte zum notariellen Rechtskreis, soweit dies in ihren Möglichkeiten liegt. Die Notarkammer steht Rechtsuchenden jederzeit zur Verfügung.