Notarkammer Frankfurt am Main
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Datenschutzgrundverordnung, Rundschreiben der Bundesnotarkammer

 Bitte Sondernewsletter 3/2018 zum Thema "Datenschutzgrundverordnung" beachten

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen,

anlässlich des Inkrafttretens der Datenschutz-Grundverordnung am 25. Mai 2018 darf ich Ihnen anliegend das Rundschreiben Nr. 5/2018 der Bundesnotarkammer übermitteln. Dieses Rundschreiben ist Ergebnis intensiver Beratungen der Taskforce Datenschutz. Es bietet den Notarinnen und Notaren einen praxisbezogenen Überblick über das neue Datenschutzrecht und seine Bedeutung in der notariellen Praxis.

Die Taskforce erarbeitet derzeit konkrete Hilfestellungen für die Umsetzung der datenschutzrechtlichen Anforderungen in der notariellen Geschäftsstelle. Es ist beabsichtigt, dass wir Ihnen jeweils ein Muster zu den Verzeichnissen der Verarbeitungstätigkeiten (Art. 30 DSGVO), zu den durch den Notar zu treffenden technischen und organisatorischen Maßnahmen (Art. 32 DSGVO), zu den datenschutzrechtlichen Informationen (Art. 13 DSGVO) sowie zu den datenschutzrechtlichen Auskunftsansprüchen (Art. 15 DSGVO) in absehbarer Zeit zur Verfügung stellen.