Zum Anwaltsnotar soll nur bestellt werden, wer die in § 5 und § 5b Abs. 1 und 4 BNotO im Einzelnen aufgeführten Kriterien erfüllt. Neben der persönlichen und fachlichen Eignung für das Amt der Notarin bzw. des Notars, bedarf es der Erfüllung folgender Kriterien:
- mindestens fünfjährige Tätigkeit als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt,
- (grds.) mindestens dreijährige Tätigkeit als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt in dem in Aussicht genommenen Amtsbereich,
- Bestehen der notariellen Fachprüfung für Anwaltsnotare,
- regelmäßiger Besuch von notarspezifischen Fortbildungsveranstaltungen nach Bestehen der notariellen Fachprüfung und
- durchlaufen einer Praxisausbildung (160 Stunden) bei einem Notar oder einer Notarin