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Voraussetzungen

Zum Anwaltsnotar soll nur bestellt werden, wer die in § 5 und § 5b Abs. 1 und 4 BNotO im Einzelnen aufgeführten Kriterien erfüllt. Neben der persönlichen und fachlichen Eignung für das Amt der Notarin bzw. des Notars, bedarf es der Erfüllung folgender Kriterien:

  • mindestens fünfjährige Tätigkeit als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt,
  • (grds.) mindestens dreijährige Tätigkeit als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt in dem in Aussicht genommenen Amtsbereich,
  • Bestehen der notariellen Fachprüfung für Anwaltsnotare,
  • regelmäßiger Besuch von notarspezifischen Fortbildungsveranstaltungen nach Bestehen der notariellen Fachprüfung und
  • durchlaufen einer Praxisausbildung (160 Stunden) bei einem Notar oder einer Notarin

Notarkammer Frankfurt am Main

Körperschaft des öffentlichen Rechts

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