Die Notarkammer Frankfurt ist eine seit 1961 bestehende Körperschaft des öffentlichen Rechts und vertritt alle Notarinnen und Notare in den Landgerichtsbezirken Darmstadt, Frankfurt am Main, Gießen, Hanau, Limburg und Wiesbaden.
Sie gehört mit der Notarkammer Kassel zum Oberlandgerichtsbezirk Frankfurt am Main und untersteht der Staatsaufsicht des Hessischen Ministeriums der Justiz.
Die Notarkammer Frankfurt nimmt die ihr durch Gesetz (insbesondere § 67 BNotO), Satzung und Geschäftsordnung übertragenen Aufgaben wahr. Dazu zählen insbesondere die Vertretung ihrer Mitglieder, die Wahrung der Ehre und des Ansehens des Notarberufs, die Unterstützung der Aufsichtsbehörden, die Förderung des Notariatsrechts und die Sicherstellung einer gewissenhaften und ethischen Berufsausübung durch die Notare. Ein wichtiger Teil der Arbeit der Notarkammer Frankfurt ist es auch, Beschwerden von Urkundsbeteiligten gewissenhaft zu überprüfen und bei Unstimmigkeiten zwischen den Beteiligten zu vermitteln.
Geschäftsordnung der Notarkammer Frankfurt
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Satzung der Notarkammer Frankfurt
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Berufsrichtlinien der Notarkammer Frankfurt
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Tätigkeitsbericht 2023 der Notarkammer Frankfurt
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Aufgaben der Notarkammer
Die Aufgaben der Notarkammer sind gesetzlich festgelegt (§ 67 BNotO).
Die Notarkammer vertritt alle in ihr zusammengeschlossenen Notare. Sie hat über Ehre und Ansehen ihrer Mitglieder zu wachen, die Aufsichtsbehörden bei ihrer Tätigkeit zu unterstützen, die Pflege des Notariatsrechts zu fördern und für eine gewissenhafte und lautere Berufsausübung der Notare zu sorgen.
Um diesen Aufgaben gerecht zu werden, unterstützt die Notarkammer ihre Mitglieder umfassend durch die Versendung von Rundschreiben, die Beantwortung von Anfragen und die Bereithaltung von Versicherungsverträgen. Gemeinsam mit den anderen deutschen Notarkammern unterhält die Notarkammer Frankfurt am Main das Deutsche Notarinstitut in Würzburg, das sämtlichen deutschen Notarinnen und Notaren wissenschaftlich fundierten Rat zur Unterstützung der notariellen Tätigkeit erteilt.
In besonderer Weise fühlt sich die Notarkammer den Rechtsuchenden verpflichtet. Sie bearbeitet Beschwerden von Beteiligten, die mit der Arbeit des Notars nicht einverstanden sind. In diesen Fällen versucht die Kammer vor allem zwischen den Beschwerdeführern und den betroffenen Notaren zu vermitteln.
Die Notarkammer gibt auch allgemeine Auskünfte zum notariellen Rechtskreis, soweit dies in ihren Möglichkeiten liegt. Die Notarkammer steht Rechtsuchenden jederzeit zur Verfügung.